AGB Altgoldankauf-Berlin
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Juwelier Grützmacher GmbH, Schönhauser Allee 74a, 10437 Berlin (nachfolgend „wir“ oder „Juwelier Grützmacher“), und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Sie gelten für
a) den Ankauf von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Palladium, Münzen, Barren, Schmuck, Besteck und sonstigen Wertgegenständen aus Edelmetallen durch uns von dem Kunden in unseren Geschäftsräumen (nachfolgend „Ankauf“) und
b) den Verkauf von Anlagegold, Anlagesilber und sonstigen Edelmetallprodukten durch uns an den Kunden, sowohl in unseren Geschäftsräumen als auch bei Bestellungen über unsere Website www.altgoldankauf-berlin.de, per E-Mail oder telefonisch (nachfolgend „Verkauf“).
(3) Einen Ankauf im Wege des Postversands bieten wir nicht an. Ein Kaufvertrag kommt durch die Zusendung von Waren an uns nicht zustande. Wir sind nicht verpflichtet, unverlangt zugesandte Sendungen anzunehmen. Nehmen wir eine solche Sendung dennoch entgegen, verwahren wir sie und geben sie an den Absender zurück oder halten sie zur Abholung bereit.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Ankauf in unseren Geschäftsräumen – Ablauf und Vertragsschluss
(1) Der Ankauf erfolgt ausschließlich persönlich in unseren Geschäftsräumen während der Öffnungszeiten. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Unsere Geschäftsräume befinden sich an folgenden Standorten:
- Berlin: Schönhauser Allee 74a, 10437 Berlin, Telefon 030 22197491
- Birkenwerder: Clara-Zetkin-Straße 16, 16547 Birkenwerder, Telefon 03303 536918
(2) Der Kunde legt die zum Verkauf bestimmten Gegenstände vor. Wir prüfen sie in Anwesenheit des Kunden. Die Prüfung umfasst regelmäßig eine Sichtprüfung, die Prüfung von Punzen und Stempeln, die Bestimmung des Feingehalts (in der Regel zerstörungsfrei mittels Röntgenfluoreszenzanalyse) sowie die Ermittlung des Gewichts auf einer geeichten Waage.
(3) Prüfverfahren, die Spuren an den Gegenständen hinterlassen können (zum Beispiel Säureprüfung, Anritzen, Öffnen oder Aufbiegen von Fassungen, Entfernen von Steinen oder Zerteilen von Zahngold), führen wir nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden durch. Prüfung und Bewertung sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich.
(4) Auf Grundlage der Prüfung unterbreiten wir dem Kunden ein Kaufangebot. Maßgeblich für das Angebot sind das ermittelte Feingewicht, die zum Zeitpunkt des Angebots geltenden, laufend aktualisierten Edelmetallkurse sowie gegebenenfalls ein gesondert ausgewiesener Wert für Edelsteine, Sammlermünzen oder Schmuckstücke. Das Angebot gilt wegen der fortlaufenden Kursschwankungen nur während des Besuchs des Kunden in unseren Geschäftsräumen am Tag der Abgabe.
(5) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt. Die Annahme wird auf dem Ankaufbeleg dokumentiert, den der Kunde unterzeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, unser Angebot anzunehmen. Nimmt er es nicht an, erhält er die vorgelegten Gegenstände unverzüglich zurück.
(6) Auf unserer Website angezeigte Ankaufspreise, Kurstabellen und Ergebnisse von Preisrechnern sind unverbindliche Orientierungswerte. Sie beruhen auf den vom Kunden eingegebenen Angaben zu Gewicht und Feingehalt und dem Kurs zum Zeitpunkt des Abrufs. Verbindlich ist ausschließlich das nach Absatz 4 vor Ort abgegebene Angebot.
(7) Wir sind berechtigt, einen Ankauf abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Identität des Kunden, an seinem Eigentum oder an der Herkunft der Gegenstände bestehen oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht nachkommt.
§ 3 Pflichten und Zusicherungen des Kunden beim Ankauf
(1) Der Kunde muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Von Minderjährigen kaufen wir nicht an.
(2) Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Ankaufbelegs, dass
a) er alleiniger Eigentümer der angebotenen Gegenstände und uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist,
b) die Gegenstände frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht verpfändet und nicht sicherungsübereignet sind, und
c) die Gegenstände nicht aus einer Straftat stammen.
(3) Handelt der Kunde für einen Dritten, hat er dies vor Vertragsschluss offenzulegen und eine schriftliche Vollmacht sowie die Identitätsdaten des Eigentümers vorzulegen. § 4 gilt entsprechend.
(4) Verletzt der Kunde die vorstehenden Pflichten schuldhaft, hat er uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Pflichtverletzung beruhen.
§ 4 Identitätsfeststellung, Dokumentation und Aufbewahrung
(1) Als Händler von Edelmetallen sind wir nach § 38 der Gewerbeordnung (GewO) und nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, beim Ankauf die Identität des Kunden anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung) festzustellen und den Ankauf zu dokumentieren. Dokumentiert werden insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisdaten, eine Beschreibung der angekauften Gegenstände, der Kaufpreis und das Datum des Ankaufs. Wir sind berechtigt, das Ausweisdokument zu kopieren oder elektronisch zu erfassen (§ 8 Abs. 2 GwG).
(2) Beim Verkauf von Anlagegold und sonstigen Edelmetallprodukten stellen wir die Identität des Kunden fest, wenn die im Geldwäschegesetz für Bargeschäfte vorgesehenen Schwellenwerte erreicht werden, wenn mehrere Geschäfte erkennbar künstlich aufgeteilt werden oder wenn Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte ist ein Barkauf in unseren Geschäftsräumen ohne Identitätsfeststellung möglich (Tafelgeschäft).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken und die erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen hat er mitzuteilen, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, schließen wir das Geschäft nicht ab.
(4) Die erhobenen Daten und Unterlagen bewahren wir für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf, derzeit fünf Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem das Geschäft abgeschlossen wurde (§ 8 Abs. 4 GwG), soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 5 Kaufpreis und Auszahlung beim Ankauf
(1) Der Kaufpreis entspricht dem vom Kunden angenommenen Angebot. Er wird ohne Abzug von Gebühren oder Provisionen ausgezahlt.
(2) Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss in bar oder auf Wunsch des Kunden durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto. Bei Überweisung muss der Kunde Kontoinhaber sein. Die Überweisung veranlassen wir spätestens am auf den Vertragsschluss folgenden Bankarbeitstag.
(3) Eine Barauszahlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und vorbehaltlich eines ausreichenden Kassenbestands. Bei höheren Beträgen können wir die Auszahlung per Überweisung vornehmen; hierauf weisen wir den Kunden vor Vertragsschluss hin.
(4) Der Kunde erhält einen Ankaufbeleg mit Beschreibung der angekauften Gegenstände, dem ermittelten Gewicht und Feingehalt sowie dem Kaufpreis.
§ 6 Eigentums- und Gefahrübergang beim Ankauf; Endgültigkeit des Ankaufs
(1) Gegenstände, die der Kunde uns zur Prüfung übergibt, bleiben bis zum Vertragsschluss sein Eigentum. Wir behandeln sie sorgfältig; die Prüfung erfolgt in Anwesenheit des Kunden.
(2) Mit Vertragsschluss und Übergabe gehen das Eigentum an den angekauften Gegenständen und die Gefahr ihres zufälligen Untergangs auf uns über.
(3) Angekaufte Gegenstände werden in der Regel zeitnah eingeschmolzen, verarbeitet oder weiterveräußert. Ein Anspruch des Kunden auf Rückkauf oder Rückgabe angekaufter Gegenstände besteht nicht. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Anfechtung, bleiben unberührt.
§ 7 Verkauf von Anlagegold und sonstigen Edelmetallprodukten
(1) Unsere Angebote, Preislisten und Preisangaben für Anlagegold und sonstige Edelmetallprodukte sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach den aktuellen, laufend schwankenden Edelmetallkursen und werden erst mit Vertragsschluss verbindlich festgelegt.
(2) Beim Verkauf in unseren Geschäftsräumen kommt der Kaufvertrag mit der Einigung über Ware und Preis an der Kasse zustande. Die Zahlung erfolgt bar oder mit den von uns angebotenen unbaren Zahlungsmitteln. Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Einigung.
(3) Bei Bestellungen über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch Übersendung einer Auftragsbestätigung mit Vorkasse-Rechnung in Textform (E-Mail oder Brief) annehmen. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis ist verbindlich (Preisfixierung). Eine Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb eines Bankarbeitstages nach Zugang der Rechnung vollständig zu zahlen. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines durch die Nichtzahlung entstandenen Kursverlustes, bleiben vorbehalten.
(5) Ist die bestellte Ware ohne unser Verschulden nicht lieferbar, weil unser Lieferant uns nicht beliefert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir unterrichten den Kunden hierüber unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen ohne schuldhaftes Zögern.
(6) Nach vollständigem Zahlungseingang versenden wir die Ware versichert an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands oder übergeben sie nach Vereinbarung in unseren Geschäftsräumen. Anfallende Versand- und Versicherungskosten weisen wir vor Vertragsschluss und in der Rechnung gesondert aus. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an ihn oder eine von ihm bestimmte Person über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
(7) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(8) Für Mängel der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1 und für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel. Kaufleute haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Beim Ankauf verkauft der Kunde Waren an uns und bezieht von uns keine entgeltliche Leistung. Der Ankauf wird zudem ausschließlich in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insoweit nicht.
(2) Beim Kauf in unseren Geschäftsräumen liegt weder ein Fernabsatzvertrag noch ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vor. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Beim Kauf von Anlagegold und sonstigen Edelmetallprodukten im Fernabsatz besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht, weil es sich um Waren handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierauf weisen wir den Kunden vor Abgabe seiner Bestellung gesondert hin.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung der Verträge sowie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach der Gewerbeordnung, dem Geldwäschegesetz und dem Steuerrecht. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die auf www.altgoldankauf-berlin.de abrufbar ist und in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden kann.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Juwelier Grützmacher GmbH
Schönhauser Allee 74a, 10437 Berlin
Geschäftsführerin: Elina Grützmacher
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 99747 · USt-IdNr. DE 247 261 500
Telefon 030 22197491 · info@altgoldankauf-berlin.de
Stand: September 2026
